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Aus der GVO 1400/2002 :

Definition der “Originalersatzteile”

Art. 1 (t)

„Originalersatzteile“ sind Ersatzteile, die von gleicher Qualität sind wie die Bauteile, die für die Montage des Neufahrzeugs verwendet werden oder wurden, und die nach den Spezifizierungen und Produktionsanforderungen hergestellt werden, die vom Kraftfahrzeughersteller für die Herstellung der Bauteile oder Ersatzteile des fraglichen Kraftfahrzeugs vorgegeben wurden. Dies umfasst auch Ersatzteile, die auf der gleichen Produktionsanlage hergestellt werden wie diese Bauteile. Es wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass Ersatzteile Originalersatzteile sind, sofern der Teilehersteller bescheinigt, dass diese Teile von gleicher Qualität sind wie die für die Herstellung des betreffenden Fahrzeugs verwendeten Bauteile und dass sie nach den Spezifizierungen und Produktionsanforderungen des Kraftfahrzeugherstellers hergestellt wurden.

 

Was bedeutet dies in der Praxis?

Identteile dürfen nach dem Inkrafttreten der neuen GVO (1. Oktober 2002) – zumindest im kartellrechtlichen Geltungsbereich der GVO – als „Originalersatzteile“ bezeichnet werden.

 Hinsichtlich der Anwendung des Begriffs der “Originalersatzteile“ ist folgende Unterscheidung zu beachten:

Der Begriff der “Originalersatzteile“ ist in einem kartellrechtlichen Zusammenhang eingeführt worden und somit im Geltungsbereich der neuen GVO zu gebrauchen. Dies bedeutet, dass Identteile an Vertragswerkstätten bzw. autorisierte Werkstätten als „Original-Ersatzteile im Sinne der GVO" angeboten werden dürfen, z. B. auf der Verpackung, im Katalog, Faltblatt oder Internet. Dies  gilt nicht zwingend für Lieferungen an freie Werkstätten (hierzu macht die GVO keine Aussage), obwohl hier aus Marketinggründen ein Hinweis auf ein „Originalersatzteil“ zu erwägen wäre.

Eine Bescheinigung könnte etwa folgenden Wortlaut haben:

"Die beigefügten Ersatzteile sind Originalersatzteile im Sinne des Art. 1 (t) GVO 1400/2002. Sie sind von gleicher Qualität wie die Bauteile, die für die Montage des Neufahrzeugs (hier: Angabe des Fahrzeugmodels) verwendet werden, und sind nach den Spezifizierungen und Produktionsanforderungen hergestellt worden, die vom Fahrzeughersteller (hier: Name Fahrzeughersteller) für die Herstellung der Bauteile oder Ersatzteile des fraglichen Fahrzeugs vorgegeben wurden."

 

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